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03.12.2019
»Verfassungsrichter urteilen über Dauerstreit zu Integrationsgesetz«

»Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat mit seinem heutigen Urteil bestätigt, dass das Bayerische Integrationsgesetz in Teilen verfassungswidrig ist. Damit steht fest, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Zu begrüßen ist, dass Rundfunkanbieter nicht per Gesetz verpflichtet werden können, eine ›Leitkultur‹ zu vermitteln, zumal dieser Begriff kaum rechtssicher definiert werden kann. Auch die vom Verfassungsgerichtshof gekippte Möglichkeit, eine Person allein aufgrund ihrer inneren Einstellung zu einem Grundkurs ‚Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung‘ zu verpflichten, ist begrüßenswert – sonst hätte die Gefahr einer unguten Gesinnungsschnüffelei bestanden. Als Teil der Staatsregierung werden wir FREIE WÄHLER dafür sorgen, dass das Thema Integration frei von ideologischen Debatten auf eine verfassungsgemäße Grundlage gestellt wird – so wie wir es bereits 2017 gefordert hatten. Wir werden weiterhin für eine Integrationspolitik mit Augenmaß werben, die insbesondere jene Asylbewerber schützt, die ernsthafte Integrationsbemühungen erkennen lassen. Wichtig ist uns, dass die Auseinandersetzung mit den Themen Asyl, Integration und Migration sachorientiert und ideologiefrei geführt wird.«