17.03.2021
Bürgerpreis des Bayerischen Landtags 2021 – Ausschreibung ist gestartet!

Ehrenamtliches Engagement im Stiftungswesen gesucht

Es ist wieder soweit: Auch 2021 verleiht der Bayerische Landtag seinen renommierten Ehrenamtspreis. Der mit insgesamt 50.000 Euro dotierte Bürgerpreis steht heuer unter dem Leitthema »Gemeinsam stiften – Gemeinschaft stiften – Sinn stiften«. Die Ausschreibung richtet sich an gemeinnützige Stiftungen mit Sitz in Bayern, die mit ihren Projekten und dem besonderen freiwilligen Engagement von Ehrenamtlichen in herausragender Weise Gemeinschaft und Sinn für Menschen im Freistaat stiften.

Ausschreibung für den Bürgerpreis 2021
»Gemeinsam stiften – Gemeinschaft stiften – Sinn stiften«
Sicherlich haben auch Sie die Erfahrung schon gemacht: Gemeinsam geht manches leichter. Eine Gemeinschaft kann oft viel mehr bewegen als der Einzelne. Das gilt auch für gemeinnützige Stiftungen, in die engagierte Menschen Mittel und Zeit einbringen, um etwas zu erreichen.

Gemeinnützige Stiftungen verfolgen gemeinnützige Ziele. Ihre Ideen und Projekte kommen der Allgemeinheit zugute. Insbesondere in Bürgerstiftungen, also in »Stiftungen von Bürgern für Bürger«, machen sich Gleichgesinnte gemeinsam für eine Sache stark. Gemeinschaftlich möchten sie ihren Ort oder ihre Region lebenswerter machen, Menschen helfen, Gutes und Sinnvolles für die Gesellschaft tun.

Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, wie Stiftungen sich für ein gutes soziales Miteinander einsetzen, ein Wir-Gefühl herstellen, »Gemeinschaft stiften«: Sie übernehmen Patenschaften, initiieren Programme, organisieren Begegnungen oder ermöglichen Austausch und Dialog.

Die Bandbreite gemeinnützigen und gemeinschaftlichen Tuns ist hierbei groß: Sie reicht von der Kinder-, Jugend- und Seniorenhilfe, über die Förderung von Bildung, Kultur und Kunst bis hin zu Heimatpflege, Umwelt- und Landschaftsschutz. Auch Projekte, die die Werte der Demokratie hochhalten oder den Gedanken der Völkerverständigung stärken, liegen oftmals in den Händen gemeinnütziger Stiftungen.

Stiftungen bereichern so die Vielfalt in unserer Gesellschaft und ergänzen das Handeln des Staates im Sinne einer selbstbestimmten Bürgergesellschaft. Nicht selten geben gemeinnützige Stiftungen auch wichtige Impulse, indem sie mit Pioniergeist neue Ideen umsetzen, die flächendeckend bislang noch nicht verfolgt wurden.

Je stärker sich Menschen in einer Gemeinschaft einbezogen fühlen, desto höher ist deren Lebenszufriedenheit. Gemeinnützige Stiftungen in Bayern leisten hier einen wertvollen, oft auch beispielgebenden Beitrag für die Gesellschaft.

Der Bayerische Landtag stellt daher das ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern im Stiftungswesen in den Mittelpunkt seines diesjährigen Bürgerpreises.

Hat Ihre Stiftung ein wegweisendes soziales Projekt in Bayern auf die Beine gestellt?
Oder setzt Ihr ehrenamtlich geführtes, soziales Stiftungsprojekt im Freistaat Zeichen für die Gemeinschaft und damit unsere Gesellschaft?
Dann freuen wir uns sehr auf Ihre Bewerbung für den diesjährigen Bürgerpreis des Bayerischen Landtags!

Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können gemeinnützige Stiftungen mit Sitz in Bayern, die sich mit ihren Projekten im Freistaat dafür einsetzen, Menschen zusammenzubringen, und so Gemeinschaft und Sinn stiften.

Angenommen werden Eigenbewerbungen oder Vorschläge von Dritten. Auch bei vorgeschlagenen Projekten ist die Zustimmung eines für das Projekt Verantwortlichen erforderlich.

Die teilnehmenden Stiftungen werden gebeten, den Bewerbungsunterlagen ihre Stiftungssatzung sowie eine aktuelle Bescheinigung des Finanzamts über die Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit beizufügen.

Wie lange sollte es das Projekt bereits geben?
Das Projekt einer Stiftung, das am Bewerbungsverfahren zum Bürgerpreis teilnimmt, sollte nachhaltig angelegt sein und bereits erfolgreiche Schritte der Umsetzung vorweisen.

Wie hoch ist das Preisgeld?

Der Bürgerpreis 2021 des Bayerischen Landtags ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert. Eine Teilausschüttung des Preisgeldes bleibt vorbehalten. Zudem kann das jeweilige Preisgeld auch in Teilsummen auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden. Das Preisgeld ist zweckgebunden und für die Förderung des prämierten Projekts einzusetzen.

Wann ist Bewerbungsschluss?

Bewerbungen der Stiftungen können bis einschließlich 9. Mai 2021 eingereicht werden.

Über die Preisvergabe wird voraussichtlich Anfang Juli 2021 entschieden. Die Preisverleihung findet am 22. Oktober 2021 statt.

Wer wählt die Preisträger aus?

Die Preisträger werden von einem Beirat ausgewählt, der sich aus je einem Mitglied der Fraktionen im Bayerischen Landtag, je einem Mitglied des Bayerischen Gemeindetags und des Bayerischen Städtetags sowie des Vereins Bayerische Landtagspresse zusammensetzt. Den Vorsitz des Beirats hat die Präsidentin des Bayerischen Landtags inne.

Alle Informationen rund um die Bewerbung finden Sie auf dieser Seite oder Sie wenden sich bei Fragen an
Frau Juliane Oberndorfer
Bayerischer Landtag | Landtagsamt | Maximilianeum
81627 München
Telefon 089 4126-2651 oder an buergerpreis-bayern2021@bayern.landtag.de

www.buergerpreis-bayern.de | Infoflyer zum Download