21.01.2025
Freistaat stärkt die Feuerwehr: Erhöhte Förderung und neue Möglichkeiten für Feuerwehr Hohenrad
Hold: Interkommunale Zusammenarbeit wird nun gestärkt
Über die Feuerwehrzuwendungsrichtlinie unterstützt der Freistaat die Kommunen, die für den Brandschutz und technischen Hilfsdienst notwendigen Fahrzeuge und Ausrüstung zu beschaffen. Die FwZR wurde nun zum 01.01.2025 aktualisiert und bis zum 31.12.2027 verlängert. Der Freistaat wird rund 22 Millionen Euro mehr investieren, um den steigenden Anforderungen des Brandschutzes gerecht zu werden und die Feuerwehren moderner und vor allen Dingen effizienter auszustatten.
»Wir als Bayernkoalition lassen unseren Worten auch Taten folgen und haben die FwZR neu gestaltet, um eine deutliche Verbesserung der finanziellen und strukturellen Unterstützung der Kommunen im Bereich des Brandschutzes und technischen Hilfsdienstes zu bewirken und diese zukunftssicher zu machen«, erklärt Alexander Hold, Vizepräsident des Landtags und Abgeordneter für Kempten. Generalsanierungen von Feuerwehrhäusern werden ab sofort genauso gefördert wie Neubauten – mit denselben Festbeträgen. Die Förderung von Neubauten und Generalsanierungen erfolgt weiterhin nach notwendigen Stellplätzen gestaffelt, wobei die Festbeträge für den ersten und zweiten Stellplatz von 121.000 Euro auf 160.000 Euro erhöht wurden. Erstmals können geschlechtergetrennte Sanitärräume in bestehenden Feuerwehrhäusern gefördert werden. »Mich freut besonders, dass es gelungen ist, zur Anregung der interkommunalen Zusammenarbeit den gemeinsamen Bau von Feuerwehrhäusern durch zwei oder mehr Gemeinden mit einen Förderzuschlag von 10 Prozent zu honorieren. Gerade für den Neubau des Feuerwehrhauses Hohenrad sind das beste Aussichten. Die Freiwillige Feuerwehr Hohenrad gehört eigentlich zu Kempten, versorgt aber einen Großteil der Gemeinden Altusried und Wiggensbach mit, weswegen man sich die Kosten teilen wird. Der nun eingeführte 10-prozentige Förderzuschlag für gemeinsam gebaute Feuerwehrhäuser stärkt die Kooperation zwischen Kommunen und fördert zugleich Synergien«, so Hold.
Mehr Unterstützung für moderne Ausrüstung
Außerdem wurden im Rahmen der Aktualisierung der FwZR zum 1. Januar 2025 die Förderbeträge für vier Standardfahrzeuge um jeweils 25 Prozent erhöht: Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) mit Atemschutz, Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasserbeladung (TSF-W), Mittleres Löschfahrzeug (MLF) und Löschgruppenfahrzeug (LF10). Feuerwehren, die Autobahnabschnitte oder mehrspurig ausgebaute Schnellstraßen in ihrem Schutzbereich betreuen, profitieren darüber hinaus von weiteren Erhöhungen. Die Förderbeträge für besonders benötigte Fahrzeuge wie das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF10), den Rüstwagen (RW) oder Verkehrssicherungsanhänger (VSA) steigen ebenfalls um 25 Prozent. »Gerade im Oberallgäu haben wir mit der A7 diesen Fall, dass örtliche Feuerwehren wie beispielsweise in Durach bedingt durch die Autobahn in besonders anspruchsvollen Einsatzgebieten tätig sind und nun mit weiteren Zuschüssen unterstützt werden können«, führt Hold aus. Durch die verlängerte Gültigkeit der FwZR bis 2027 und die Übergangsregelungen haben Kommunen außerdem langfristige Planungssicherheit bei neuen Maßnahmen.