Hold: Christoph 17 in Kempten darf künftig auch in Randzeiten abheben
Notfälle halten sich nicht an Tageslicht. Sie passieren auch am frühen Morgen oder am Abend, wenn es dunkel ist. Wenn Rettungshubschrauber auch zu den Randzeiten fliegen dürfen, können Patienten schneller und besser versorgt werden. Die Fraktion der Freien Wähler im Landtag hat deshalb die Initiative ergriffen und zusammen mit der CSU mit ihren Haushaltsmitteln ein Gutachten ermöglicht, das die Ausdehnung der Betriebszeiten bei Dunkelheit und an den Tagesrandzeiten geprüft hat. »Wir setzen uns seit Jahren für die Ausweitung der Einsatzzeiten ein und ich freue mich, dass das bayerische Kabinett nach Veröffentlichung des Gutachtens dieser Ausweitung nun zugestimmt hat«, erklärt Alexander Hold, Abgeordneter aus Kempten.
Die Ausweitung der Betriebszeiten ist dadurch bayernweit für die Standorte Bayreuth, Ochsenfurt, Ingolstadt, Kempten und Suben (gemeinsam mit Österreich) geplant. Für den in Durach stationierten Rettungshubschrauber Christoph 17 bedeutet das: Hier dürfen künftig während der Winterzeit die Einsatzkräfte von 7 Uhr bis 20.15 Uhr abheben und im Sommer sogar bis 21.45 Uhr. Bislang sind die Betriebszeiten auf täglich 7 Uhr bis zum Sonnenuntergang festgesetzt, folglich im Winter deutlich kürzer. »Gerade für uns im Allgäu als Wander- und Skifahrregion ist diese Erweiterung natürlich eine wunderbare Nachricht. Die erweiterten Einsatzzeiten retten nicht nur Leben, da bei einem Herzinfarkt in den Bergen oder auf der Skipiste jede Sekunde zählt, sondern entlasten auch den bodengebundenen Rettungsdienst, der in ländlichen Regionen deutlich weitere Anfahrtswege hat als etwa in der Stadt«, unterstreicht Hold. Die medizinische Hilfe dürfe nicht vom Zeitpunkt des Notfalls abhängen. Mit den künftig erweiterten Betriebszeiten wird der Christoph 17 in Kempten den in Tirol stationierten RTH »RK 2 Reutte« entlasten, der derzeit insbesondere in den Randzeiten häufig in der Region eingesetzt wird, so das Ergebnis des Gutachtens. Es kommt außerdem zu dem Schluss, dass weiterhin ein Ein-Schicht-Betrieb die sinnvollste und ausgewogenste Lösung darstellt, um die Kosten für die Sozialversicherungsträger vertretbar zu halten. Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind die Kostenträger der Luftrettung in Deutschland.
Bayern Vorreiter in der Luftrettung
Mit insgesamt 15 Luftrettungsstandorten – darunter 11 Rettungstransport-hubschrauber (RTH) und 4Intensivtransporthubschrauber (ITH) – verfügt Bayern über die größte Luftrettungsflotte aller Bundesländer und nimmt damit eine bundesweite Vorreiterrolle ein. Bereits heute sind die Intensivtransporthubschrauber an den Standorten München, Nürnberg und Regensburg im 24-Stunden-Betrieb im Einsatz, wodurch auch bei Dunkelheit Luftrettungsmittel zur Verfügung stehen.