22.08.2024
Nach Gewalttat an Münchner Hauptbahnhof: FREIE WÄHLER-Fraktion fordert Verschärfung des Strafrechts
Hold: Haftgrund der Wiederholungsgefahr praxistauglich gestalten
In letzter Zeit wiederholen sich Fälle, in denen die Polizei Straftäter nach schwerwiegenden Straftaten – häufig sogar durch Wiederholungs- und Intensivtäter – wieder auf freien Fuß setzen muss. Immer wieder werden diese Täter dann innerhalb kurzer Zeit erneut auffällig, kritisiert der Sprecher für Migration, Asyl und Integration der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, Landtagsvizepräsident Alexander Hold. »So hat beispielweise in dieser Woche ein 24-jähriger Jordanier im DB-Reisezentrum in München einen DB-Mitarbeiter durch einen Faustschlag im Gesicht verletzt, weil er mit einer Auskunft ›nicht zufrieden‹ war. Bis der Mann überwältigt werden konnte, wurden zwei weitere Mitarbeiter verletzt. Obwohl er in diesem Jahr schon zweimal polizeilich in Erscheinung getreten war, mussten die Bundespolizisten ihn wieder gehen lassen.«
Hold weiter: »Auf Dauer ist es nicht hinnehmbar, dass unsere Sicherheitsbehörden zunehmend frustriert sind, weil sie im Einsatz im wahrsten Sinn den Kopf hinhalten, die Täter anschließend aber umgehend wieder freilassen müssen. Immer wieder werden in der Folge erneut Gewalttaten oder Widerstandshandlungen von Beschuldigten begangen, die erst kurz zuvor freigelassen worden sind. Leider stehen den Sicherheitsbehörden hier die zu eng gefassten Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls im Wege.« Es sei höchste Zeit, die Haftgründe an die veränderte Situation zunehmender Mehrfachtäter anzupassen.
»Ich fordere daher den Bund auf, die Haftgründe der Strafprozessordnung (StPO) praxistauglich zu gestalten. Dabei sollte insbesondere der Straftatenkatalog des Haftgrunds der Wiederholungsgefahr in § 112 a Abs. 1 S. 1 Ziff. 2 StPO um die vorsätzliche Körperverletzung (§ 223 StGB) erweitert werden. Es darf keinen Unterschied bei einem Haftgrund machen, ob der Täter sein Opfer mit einem Stock oder mit der Faust verletzt. Zudem müssen die Anforderungen an die Wiederholungsgefahr vereinfacht werden. Wer öffentlich Gewalttaten verübt, muss schnellstmöglich die Härte des Gesetzes spüren. Es kann demzufolge nicht sein, dass unsere Polizei sehenden Auges Straftäter entlassen muss, die alsbald erneut auffällig werden. Und vor allem darf in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck entstehen, dass schwerwiegende Straftaten in Deutschland ohne alsbaldige Folgen bleiben«, ergänzt Hold.
Diese Position unterstützt der Fraktionsvorsitzende der FREIEN WÄHLER im Bayerischen Landtag Florian Streibl nachdrücklich: »Die freie, demokratische Gesellschaft kann nur im strengen Rahmen des Rechtsstaates glücken, welcher ausnahmslos für alle gilt. Deshalb muss unsere Justiz mit Gesetzen und Mitteln ausgestattet sein, die sicherstellen, dass einer solchen Tat die Strafe auf dem Fuße folgt.«