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10.07.2025
Neues Ladenschlussgesetz ist großer Erfolg für FREIE WÄHLER-Fraktion

Hold: Mehr Freiheit für unsere Kommunen – neue Chancen für Innenstädte und die Nahversorgung im ländlichen Raum

Der Bayerische Landtag wird am Donnerstag in Zweiter Lesung das neue Ladenschlussgesetz beschließen. Nach jahrelangem Druck der FREIE WÄHLER-Fraktion erhält Bayern damit erstmals eine eigene, zeitgemäße Regelung für Ladenöffnungszeiten – ein bedeutender Fortschritt für die kommunale Gestaltungshoheit und die regionale Wirtschaft, wie Alexander Hold, Allgäuer Landtagsabgeordneter der FREIEN WÄHLER erklärt.

»Wir haben die entscheidenden Weichen gestellt und das bestehende Bundesrecht von 1956 endlich durch ein modernes, praxisnahes Landesgesetz ersetzt – ein großer Gewinn für Kommunen, Einzelhandel und Nahversorgung.« Eine der wichtigsten Neuregelungen hebt Hold besonders hervor: »Digitale, personalfreie Kleinstsupermärkte bis 150 Quadratmeter dürfen künftig rund um die Uhr öffnen. Das stärkt die Nahversorgung gerade im ländlichen Raum, wirkt Fachkräftemangel entgegen und erfolgt ganz ohne zusätzlichen Arbeitsdruck für Beschäftigte.«

Darüber hinaus bringt das neue Ladenschlussgesetz mehr Flexibilität und weniger Bürokratie für Städte und Gemeinden. Die Kommunen erhalten mehr Gestaltungsspielraum: Mit bis zu acht gemeindeweiten verkaufsoffenen Einkaufsnächten pro Jahr von 20.00-24.00 Uhr können sie Veranstaltungen besser planen und lokale Wirtschaftskreisläufe stärken. An bis zu vier Abenden pro Jahr können einzelne Geschäfte zusätzlich bis 24.00 Uhr öffnen. »Dafür braucht es keine Genehmigung, die Einzelhändler können das ganz einfach bei der Gemeinde anzeigen. Das ist für Buchhändler für Autorenlesungen oder Kochabende im Möbelhaus eine unbürokratische Erleichterung«, so Alexander Hold.

Zugleich bleibt Bewährtes erhalten, sagt der Landtagsvizepräsident: »Die bisherige Regelung zur Ladenöffnung am ersten Adventssonntag wird nicht gestrichen – viele Städte nutzen diesen Tag seit Jahren erfolgreich für verkaufsoffene Veranstaltungen«, betont Hold. Auch für die Übergangszeit werde vorgesorgt: Genehmigungen, die von den bisher zuständigen Regierungen bereits erteilt wurden, behalten bis Ende 2025 ihre Gültigkeit. Das schaffe Planungssicherheit für Kommunen, Veranstalter und Einzelhandel.

Die allgemeinen Ladenöffnungszeiten von 06.00 bis 20.00 Uhr bleiben auch im neuen Ladenschlussgesetz bestehen. »So stellen wir sicher, dass der Schutz von Sonn- und Feiertagen ebenso gewahrt bleibt wie die berechtigten Interessen von Familien und Angehörigen. Auch an allen Schutzvorschriften für die Beschäftigten wird nicht gerüttelt«, unterstreicht Hold abschließend.