Fotos: Gottfried Obermair

17.05.2023
»Schluss mit ungerechter Erbschaftssteuer!«

Hold: Brave Sparer dürfen am Ende nicht bestraft werden 

Die Freien Wähler im Landtag wollen der Erbschaftssteuer die »Rote Karte« zeigen. Bei einem Infoabend im gut gefüllten Saal im Oberstdorf Haus in Oberstdorf untermauerte Alexander Hold, Vizepräsident des Bayerischen Landtags, die Forderung nach einer kompletten Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Als Referent ging der renommierte Fachanwalt für Erbrecht Michael Ott-Eulberg aus Augsburg auf die Ungereimtheiten der bestehenden Rechtslage ein. 

»Diese Steuer ist unsozial und unrecht«, stellte Hold vor den knapp 200 interessierten Bürgerinnen und Bürgern im kleinen Kursaal gleich zu Beginn der Veranstaltung klar. Die Ampel-Regierung in Berlin habe die Bewertungsvorschriften so geändert, dass zum 1.1.2023 der steuerliche Wert von Immobilien gerade in Gebieten mit hohen Bodenrichtwerten stark angestiegen sei. Manche Immobilie sei damit quasi über Nacht um 61% wertvoller gerechnet geworden. Das führe dazu, dass viele Erben gezwungen seien, ihr Eigentum zu verkaufen. Er berichtete von einem Fall, bei dem sich der steuerliche Wert eines Mietshauses in München seit 2010 von 2,5 auf über zwölf Millionen Euro erhöht hatte. Bei Verkäufen gingen die Zuschläge in der Regel an große Investorengesellschaften. »Dann kommt die Spirale von Luxussanierung und Mieterhöhung in Gang und bestehende Mieter werden knallhart verdrängt«, machte Hold, der auch einige Jahre als Nachlassrichter tätig war, deutlich. »Und eines ist auch klar: Der private Vermieter, dem ein langfristig verlässlicher Mieter wichtiger ist als maximale Rendite, ist definitiv der sozialere Vermieter. Ärgerlicherweise bekommen wir hier gerade von anderen Bundesländern kaum Rückendeckung, weil ein wesentlicher Teil des bayerischen Erbschaftssteueraufkommens direkt in den Länderfinanzausgleich geht!« 

Rechtsanwalt Michael Ott-Eulberg demonstrierte anhand von fiktiven Fallbeispielen, dass die Bewertung durch die Finanzämter durchweg sehr hoch angesetzt ist. Der Spezialist für Erbrecht ist seit 1985 als Rechtsanwalt tätig und erhielt als einer der ersten Anwälte in Bayern von der Rechtsanwaltskammer die Befugnis, die Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht zu führen. Sein Tipp: »Steuerbescheide nie ohne Überprüfung akzeptieren, sondern mit eigenen Gutachten dagegenhalten.« Der Gang zu einem zertifizierten Gutachter könne mehrere Zehntausend Euro sparen. 

Grundsätzlich riet Ott-Eulberg dazu, durch vorausschauende Schenkungen die Steuerfreibeträge auszunutzen und dabei das Nießbrauch- oder Wohnungsrecht verankern zu lassen. Das machte er auch bei den Antworten auf zahlreiche Fragen aus dem Publikum deutlich. 

Der Landtagsabgeordnete Alexander Hold bekräftigte in seinem Schlusswort, dass eine Erhöhung der Freibeträge, wie sie derzeit im Bund diskutiert werde, das Problem nicht lösen würde: »Betriebsvermögen wird bis 26 Mio. € verschont, während ein pflegender Lebensgefährte gerade einmal 20.000 € Freibetrag habe. Egal, was man daran ändert, die Erbschaftssteuer bleibt immer ungerecht. Deshalb sollten wir es anderen europäischen Ländern wie Österreich und Norwegen nachmachen und diese Steuer ganz abschaffen. Zumindest wollen wir eine Länderöffnungsklausel«, bekräftigte er. »Dann könnte jedes Bundesland selbst entscheiden, ob es eine Erbschafts- und Schenkungssteuer erhebt.«